Ab Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (Single Euro Payment Area – kurz: SEPA-Verordnung) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Existenzgründer sollten daher sofort die neuen SEPA-Standards nutzen, denn eine nachträgliche Umstellung ist mit viel Aufwand verbunden.
IBAN ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl
Ab dem 1. Februar 2014 gilt im bargeldlosen Zahlungsverkehr national nur noch eine einzige Kennung: die IBAN (International Bank Account Number).
Nehmen sie als Unternehmer das Thema SEPA nicht auf die leichte Schulter und kümmern sie sich rechtzeitig um die Umstellung im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Weitere Informationen zum Thema SEPA finden Sie u.a. auf den Internet-Seiten des Bundefinanzministeriums