Ab 1. September 2018 gibt es eine neue Förderung: Es können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zur digitalen Ausstattung beantragt werden.

Anfang August legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese Sonderförderung für überbetriebliche Berufsbildungsstätten fest. Ziel ist es, Fachkräfte, Handwerksmeister und Führungskräfte zu unterstützen und die Digitalisierung in kleine und mittlere Betriebe (KMUs) zu bringen. Gefördert werden 90% der Ausgaben einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, welche die Digitalisierung vorantreiben. Damit sollen die Bereiche der Fort- und Weiterbildung deutschlandweit auf moderneren technischen Stand gebracht werden. Außerdem wird sich eine bessere Vernetzung der Berufsbildungsstätten untereinander erhofft.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Als langjähriges BAFA-akkreditiertes Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie auch gerne bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Keine überbetriebliche Berufsbildungsstätte?

Sie führen ein KMU oder arbeiten in einem, sind jedoch keine überbetriebliche Berufsbildungsstätte? Keine Sorge!

Dank des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) der Initiative Neue Qualität der Arbeit können auch Sie bei der Digitalisierung unterstützt werden. Eine professionelle Beratung eines zugelassenen Prozessberaters macht Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung. Gemeinsam mit einem geschulten und für dieses Programm akkreditierten Berater erarbeiten Sie Strategien und nachhaltige Konzepte, welche die Digitalisierung bei Ihnen vorantreiben. Das macht Ihr Unternehmen konkurrenzfähig und bereitet gut auf die Zukunft vor. Sie erarbeiten individuelle, passgenaue Lösungen und neue, innovative Arbeitskonzepte für Ihren Betrieb. Finanziell gefördert werden 80% der Beratung.

Kriterien zur Förderung

Sie können die Förderung unternehmensWert:Mensch plus beantragen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz in Deutschland
  • Mindestens 2 Jahre am Markt
  • Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen EUR oder eine geringere Jahresbilanzsumme als 43 Millionen EUR
  • Maximal 249 Beschäftigte
  • Mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Vollzeit (Teilzeitkräfte werden in Summe berücksichtigt) 

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung und lernen Sie Chance kennen, Ihren Betrieb digitaler zu gestalten. Bei Fragen oder für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an.

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